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Bewertung von Immobilien

Berücksichtigung des Energieausweises bei der Immobilienbewertung
Es ist sicherlich nicht der Energieausweis als solcher, der bei der Wertermittlung zu veränderten Rahmenbedingungen führt, sondern vielmehr die durch die EnEV neu abgesteckten Rahmenbedingungen und die darin verbindlich vorgeschriebenen Nachrüstpflichten als den Wert beeinflussend zu berücksichtigen.
Die Frage, die sich bei der Gegenüberstellung von energetisch sanierten zu unsanierten Gebäuden stellt, lautet von daher, ob das zu bewertende Objekt in seinem derzeitigen Zustand langfristig am Markt zu halten ist.

Der Einfluss der Energieeffizienz auf den Verkehrswert von Immobilien
Der Energiebedarf eines Objektes hat in der Zukunft auf dem Markt eine zunehmende Bedeutung.
Die Abhägigkeit der Kaufpreise vom Energiebedarf ist bereits heute nachweisbar, mit einem großen Zusammenhang zwischen Energiebedarf und Alter bzw. Baujahr des Objektes.

EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude

Zurzeit gilt die EnEV 2014 / 2016.

Energie einsparen ja, aber! Es gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit!

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) enthält im §5(1) das Wirtschaftlichkeitsgebot, im §5 (2) das Härtefallgebot.

(1) Die in den Rechtsverordnungen aufgestellten Anforderungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eingetretenen Einsparungen erwirtschaftet werden können.
(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen angemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen

Damit wird unmissverständlich festgestellt, dass unwirtschaftliche Energieeinsparmßnahmen gesetzeswidrig sind; sie müssen unterbleiben (1) und sie müssen befreit werden (2). Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot findet sich deshalb in der EnEV im § 25 Befreiung wieder und ermöglicht so die Befreiung von den unwirtschaftlichen Wärmeschutz-Anforderungen Voraussetzung für die Befreiung ist der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit.

Energietips bei:
ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e.V. Bismarckstraße 16 67655 Kaiserslautern
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